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Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine eigenständige soziale Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern des Trägerunternehmens bei Erreichen der Altersgrenze eine Rente oder einmalige Kapitalzahlung gewährt.
Aufgrund der Kostenaufteilung ist für die meisten Unternehmen eine Mitgliedschaft in einer rückgedeckten Gruppen-Unterstützungskasse interessant.
Alle rückgedeckten Unterstützungskassen funktionieren nach dem gleichen Prinzip:
»Der Arbeitgeber gewährt eine zusätzliche Leistung oder der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Brutto-Gehalts (angenehmer Nebeneffekt ist eine Verminderung der Steuerlast).
Dieser Betrag wird von dem Arbeitgeber in eine Unterstützungskasse eingezahlt, welche das Geld wiederum in einer Rückdeckungsversicherung anlegt. Durch die Rückdeckungsversicherung wird dem Arbeitnehmer die zugesagte Versorgungsleistung garantiert. Für den Verzichtbetrag müssen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Steuern werden erst bei Leistungsbezug fällig, also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Steuersatz sehr viel niedriger ausfällt.
Für den Arbeitnehmer ist die Unterstützungskasse also eine runde Sache. Doch auch für Sie als Arbeitgeber bietet diese Form der betrieblichen Altersvorsorge entscheidende Vorteile:
Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie ausführlich, wie Sie die Vorteile der rückgedeckten Gruppen-Unterstützungskasse am besten nutzen. |