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Betriebliche Altersvorsorge: Direktzusage

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Die Direktzusage ist die häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung im Bereich geschäftsführender Gesellschafter von Kapitalgesellschaften.

 

Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt zur Zahlung einer Pension bei Erreichen des Rentenalters. Der Arbeitgeber bildet zu diesem Zweck Pensionsrückstellungen und legt das Geld selbst an, wobei er das alleinige Anlagerisiko zu tragen hat. Eine externe Rückdeckung des Versorgungsrisikos sollte unbedingt erfolgen.

 

Die Verpflichtung des Arbeitgebers ist zu bilanzieren, was insbesondere mit Blick auf die Ratinganforderungen nach BASEL II berücksichtigt werden muß.

 

Die Besteuerung für den Arbeitnehmer erfolgt erst bei Leistungsbezug, also in einem Alter, in dem der Steuersatz in der Regel wesentlich niedriger ausfällt.

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