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Betriebliche Altersvorsorge

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Qualifizierte Mitarbeiter sind das Kapital eines jeden Unternehmens. Die Attraktivität eines Arbeitsplatzes wird neben dem Gehalt zunehmend durch soziale Leistungen des Arbeitgebers bestimmt. In Zeiten, in denen Begriffe wie "Versorgungslücke" und "sinkende Renten" tagtäglich durch die Medien geistern und bei fast allen Menschen Existenzängste hervorrufen, gewinnt eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einen immer höheren Stellenwert. Viele Arbeitnehmer ziehen sogar eine betriebliche Altersversorgung einer vergleichbaren Gehaltserhöhung vor.

 

Durch eine betriebliche Altersversorgung binden Sie bestehende Mitarbeiter an Ihr Unternehmen und schaffen für qualifizierte Arbeitskräfte auf dem Stellenmarkt einen Anreiz, sich für Sie als Arbeitgeber zu entscheiden.

 

Seit dem 1. Januar 2002 haben zudem alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung.

 

Für die betriebliche Altersversorgung stehen derzeit fünf Durchführungswege zur Verfügung:

 

  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage

 

Eine pauschale Befürwortung oder Ablehnung eines einzelnen Durchführungsweges ist nicht möglich – die individuelle Situation eines Unternehmens muß stets berücksichtigt werden. Die sinnvolle und bedarfsgerechte Kombination der zu einem Unternehmen individuell am besten passenden Durchführungswege gewährleistet ein optimales Vorsorgekonzept.

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